So sieht es aus

Ethische Richtlinien für Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) ist bei weitem kein Phänomen der Science Fiction mehr: Der kommerzielle Einsatz von KI zeichnet sich deutlich ab und wird weiter rapide voranschreiten. Ein vielversprechendes Anwendungsfeld für KI-Technologien ist der Einzelhandel – sowohl der Online-Handel als auch der stationäre Handel. Die EU-Kommission legte basierend auf dem EU-Weißbuch zur KI einen Verordnungsvorschlag vor. Der europäische Ansatz zielt darauf ab, einzelne KI-Technologien zu verbieten und ausgewählte hochriskante Systeme nur nach Überprüfung im EU-Binnenmarkt zuzulassen. Der Großteil der KI-Anwendungen muss laut Kommissionsentwurf lediglich Transparenz- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllen. Auch im Bund werden unterschiedliche Regulierungsoptionen für KI diskutiert.

HDE Grafik zu den Stadien von KI Projekten im Einzelhandel.

Die Herausforderung

Innovationen fördern, Fortschritt ermöglichen

Der HDE sieht die Gefahr, dass fehlerhaft programmierte oder anhand verzerrender Daten trainierte KI-Systeme eine diskriminierende und stigmatisierende Wirkung entfalten können und begrüßt die Auseinandersetzung der europäischen und bundespolitischen Gremien mit dem Thema. Gleichzeitig bewegen wir uns in einem wettbewerblichen Spannungsfeld und müssen dem Innovationsraum Europa einen Freiraum für technologische Entwicklungen und wirtschaftliches Wachstum bieten, anstatt Fortschritt unbegründet zu erschweren. Innovationen sind zu fördern, Geschäftsgeheimnisse auch in der digitalen Welt zu schützen – das sichert langfristig das wirtschaftliche Wachstum und den gesamtgesellschaftlichen Wohlstand.

Zeit zum Handeln

Die Balance zwischen Innovation und Schutz finden

Was in der analogen Wirtschaft mit menschlichen Entscheidungen gilt, sollte auch in der digitalen Wirtschaft bei datenbasierten Entscheidungen mitgedacht werden. Deshalb ist der HDE überzeugt, dass es keiner gesonderten, neuen KI-Gesetzgebung bedarf, sondern der bestehende Rechtsrahmen, wie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder die EU-Produkthaftungsrichtlinie Verbraucher hinreichend schützt. Existierende Vorschriften wie Diskriminierungsverbote oder Haftungsregeln sollten sorgfältig überprüft und bei nachgewiesenem Bedarf gezielt
an die von KI-Systemen ausgelöste Entwicklung angepasst werden.
Genauso wie es grob fahrlässig ist, die Erfolge von Algorithmen im kommerziellen Bereich einfach so auf andere Problemfelder wie das Handeln von Menschen zu übertragen, ist es innovationshemmend und deplatziert, aus Regulatorik für sensible gesellschaftliche Vorgänge auf einfache Empfehlungsalgorithmen und Mustererkennung zu schließen. Personalisierte Produktempfehlungen, Sonderangebote und Rabatte berücksichtigen individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Kunden und können so relevante Angebote ausspielen. Dies ist ein Mehrwert für Verbraucher, den wir in der Unübersichtlichkeit und Menge an Informationen des Internets schätzen und schützen sollten. Der HDE begrüßt deshalb das Risikobewertungsschema der EU für KI und automatisierte Entscheidungsfindung sowie einen gemeinsamen, risikobasierten EU-Ansatz, um die Vorteile dieser Prozesse zu sichern und die Risiken in der gesamten EU zu mindern. Intelligente Anwendungen sind eine Chance für den Handel, sowohl online als auch stationär mit Tech am Point of Sale zu überzeugen. Künstliche Intelligenz generiert Erkenntnisse durch Mustererkennung auf Basis großer Datenmengen (Big Data) und selbst erlernter Algorithmen (Stichwort: Maschinelles Lernen). Mit zunehmender Menge an Trainingsdaten steigt die Genauigkeit der Schlussfolgerungen und Prognosen. Wichtig ist neben der hierfür nötigen Datenmenge auch die ausreichende Datenqualität, mit der KI-Systeme trainiert werden. Um Künstliche Intelligenz zu nutzen und insbesondere weiterzuentwickeln, muss Datenökonomie im europäischen Raum gelebt werden. Datenschutz ist ein hohes Gut, was es für Verbraucher und Händler in der EU zu bewahren gilt. Dieser europäische Datenschutz muss jedoch in sich größtmöglich kohärent sein und ein berechtigtes Interesse des Händlers zulassen.

Dara Kossok-Spieß
Referentin Netzpolitik und Digitalisierung
E-Mail: kossok-spiess@hde.de

Was sagen die Händler?

Bild von Andreas Bartmann, 
Vizepräsident des HDE, 
Geschäftsführer bei Globetrotter Ausrüstung

„Unsere Innenstädte sind die schönsten, größten und schnellsten Logistikzentren. Sortimente und Dienstleistungen in diesen Räumen müssen geschlossen digitalisiert werden. Dadurch bleiben sie attraktiv und wettbewerbsfähig – Online mit allen Sinnen.“

Andreas Bartmann
Vizepräsident des HDE
Geschäftsführer bei Globetrotter Ausrüstung