So sieht es aus
Mehr Herstellerverantwortung für Textilhändler geplant
Im Rahmen der EU-Textilstrategie plant die Europäische Union ein verbindliches und harmonisiertes System zur „Erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) in allen Mitgliedstaaten einzuführen. Es zielt darauf ab, die Verantwortung der Hersteller, Importeure oder Händler auf den gesamten Lebenszyklus der Produkte zu erweitern, einschließlich der Entsorgung und des Recyclings. Der Gesetzentwurf besagt, dass für jedes Produkt eine ökomodellierte Gebühr von demjenigen entrichtet werden muss, der erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gewerbsmäßig unter eigenem Namen oder eigener Marke ein Produkt auf den Markt bringt. Damit sollen die negativen Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt reduziert und die Ressourceneffizienz verbessert werden. Auf nationaler Ebene sollen entsprechende Systeme für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung geschaffen werden.
Gleichzeitig tritt ab dem 1.1.2025 in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Textilien im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Kraft. Danach müssen Textilien ab dem kommenden Jahr von den öffentlichrechtlichen Entsorgern getrennt von anderen Abfallströmen gesammelt werden. Beide Gesetzesvorhaben stellen den Textilmarkt vor große Herausforderungen.
Die Herausforderung
Schaffung eines einheitlichen EPR-Systems für Deutschland
Die Erfahrungen beim Aufbau von Systemen zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung in anderen Bereichen sollten gewinnbringend genutzt werden. Aufgrund der Komplexität von Textilien und Schuhen ist bereits absehbar, dass es keine einheitliche Lösung geben kann. Zu berücksichtigen ist u.a. die Unternehmensstruktur: Regelungen, die für Textilien und Schuhe geschaffen werden, müssen gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen einfach umsetzbar sein. Bürokratische Anforderungen sollten daher mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten formuliert werden.
Zeit zum Handeln
Neue Systeme auf bewährten Modellen aufbauen
Der HDE erarbeitet gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen ein eigenes Konzeptpapier, in dem die für Textilunternehmen wichtigsten Eckpunkte für eine Ausgestaltung des deutschen EPR-Systems festgehalten werden. Unter Berücksichtigung bereits bestehender und etablierter Systeme in anderen Bereichen der Erweiterten Herstellerverantwortung sollen Best-Practice-Beispiele für den Textilsektor adaptiert werden. Wichtig ist dabei, die unterschiedlichen Voraussetzungen der verschiedenen Textilprodukte zu berücksichtigen und das System entsprechend auszugestalten.
Angesichts der Marktkonkurrenz, vor allem aus dem asiatischen Ausland, sprechen sich die Textilhändler für eine starke Marktüberwachung aus. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, die gerade durch niedrigpreisige und qualitativ unzureichende Produkte aktuell zu beobachten sind. Das von anderen Systemen bekannte Modell der Bevollmächtigten sollte optimiert und ebenfalls genutzt werden. Hierbei muss sichergestellt werden, dass regelmäßige Prüfungen und Kontrollen der Bevollmächtigten erfolgen, um zu verhindern, dass falsche
Angaben gemacht werden.
Um die Expertise der Unternehmen zu nutzen, empfiehlt sich eine privatwirtschaftlich organisierte Ausgestaltung der zu entwickelnden Herstellersysteme. Oberstes Ziel muss es sein, eine bürokratiearme und leicht umsetzbare Lösung zu schaffen. Hier kommt es vor allem auch darauf an, die besonderen Herausforderungen und unterschiedlichen Ausgangssituationen der Marktbeteiligten zu berücksichtigen.
Quoten zur Sammlung und Sortierung im Textilbereich müssen sinnvoll angesetzt und begründet werden, da das Primärziel darin bestehen sollte, die Textilien möglichst lange im Gebrauch zu behalten. Als Grundlage einer Recyclingquote sollte die Gesamtsammelmenge und nicht die in Verkehr gebrachte Menge herangezogen werden. Bei den in Verkehr gebrachten Mengen ist nicht abschätzbar, wann wie viele der Produkte wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden.
Die Handelsunternehmen setzen sich für eine pragmatische und leicht anwendbare Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung ein. Vorbilder aus anderen Branchen sollten genutzt werden, um ein System zu entwickeln, das ohne übermäßige bürokratische Belastungen auskommt. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten nationale und europäische Gesetzgebungen im Einklang miteinander stehen.
Stefanie Stadie
Referentin Umwelt
E-Mail: stadie@hde.de