So sieht es aus
Die Grundlage der KI Regulierung
Ziel des AI-Acts ist es, bestimmte Anwendungen von künstlicher Intelligenz (KI) zu verbieten und ausgewählte, Hochrisiko-KI-Technologien nur dann im EU-Binnenmarkt zuzulassen, wenn sie überprüft wurden. Bestimmte KI-Systeme sollen Transparenz- und Dokumentationsanforderungen entsprechen. Auch für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck werden gesonderte Anforderungen gelten.
KI spielt für den Handel eine große Rolle, vor allem in Logistik- und Transportprozessen sowie in der Produktoptimierung. Sie wird auch immer weiter an Bedeutung gewinnen und hat das Potenzial, die Branche zu revolutionieren.
Der HDE begrüßt es daher, dass es nun eine grundlegende Verordnung im Bereich KI gibt, welche auf Basis eines risikobasierten Ansatzes einen Rahmen für den Einsatz und die Verwendung von KI schafft. Solche Leitplanken sind von großer Wichtigkeit für den gesellschaftlichen Konsens. Es muss allerdings ebenso anerkannt werden, dass der AI-Act ein komplexes und kompliziertes Regulierungswerk darstellt, welches auch das Risiko beinhaltet, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und des europäischen Binnenmarkts zu beeinträchtigen.
Die Herausforderung
Chancen und Risiken des AI-Acts
Es bestehen offene Fragen bei der Auslegung und Anwendung einiger Vorgaben des AI-Acts. Auf europäischer wie nationaler Ebene müssen diese zeitnah geklärt werden. Innerhalb der EU braucht es eine strukturierte Koordinierung und enge Zusammenarbeit der verschiedenen nationalen Behörden.
In Deutschland gilt es sicherzustellen, dass eine einheitliche Auslegung des Rechtstexts stattfindet und nationale Vorschriften mit den Anforderungen des AI-Acts übereinstimmen.
Zeit zum Handeln
Gewährleistung von Rechtssicherheit und Innovationsfreundlichkeit
Die Bundesnetzagentur als angekündigte zentrale Stelle muss sich dafür einsetzen, dass eine einheitliche Auslegung des AI-Acts erfolgt. Es muss vermieden werden, dass in Deutschland durch verschiedene Auslegungen in den Bundesländern ein regulatorischer Flickenteppich entsteht: Keinesfalls dürfen voneinander abweichende Interpretationen der Vorgaben durch Datenschutzstellen entstehen und somit Rechtsunsicherheiten geschaffen werden.
Eine innovationsfreundliche und praktische Umsetzung des Regelungswerks muss gewährleistet werden; der risikobasierte Ansatz darf nicht verloren gehen. Eine unverhältnismäßige Bürokratielast durch die neuen Vorgaben gilt es zu verhindern; diese würde schlussendlich besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) negativ treffen. Um den Innovationsstandort Deutschland nicht zu gefährden, muss somit ein Gleichgewicht zwischen Regulierung und Innovationsfreiheit angestrebt werden.
Zur Förderung der KI-Compliance und einer sicheren Umsetzung der Regelungen in der Praxis sollte die Regierung Programme aufsetzen, um KMUs bei der Implementierung der Vorschriften zu unterstützen.
Auf EU-Ebene ist es von großer Bedeutung, dass sich Deutschland für den Austausch unter den Mitgliedsstaaten einsetzt sowie für eine entsprechende Koordinierung und Zusammenarbeit. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Vorgaben einheitlich und mit einem gemeinsamen Verständnis in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden; dafür muss ein strukturierter und beständiger Austausch von Wissen und Erfahrungen erfolgen. In diesem Sinne sollten sich auch die Vertreter Deutschlands im KI-Gremium zu Beiträgen bezüglich der Erarbeitung der Leitlinien einbringen. Diese müssen zeitnah veröffentlicht werden, um Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen.
Durch eine proaktive und wettbewerbs- sowie innovationsfreundliche Umsetzung der Vorgaben besteht für Deutschland die Möglichkeit, die Einhaltung des AI Acts sicherzustellen und zeitgleich zur Förderung von vertrauenswürdiger KI beizutragen. Sollte es geschafft werden, einen einheitlichen, innovationsfreundlichen und praxisnahen Rechtsrahmen umzusetzen, würde dies die Chance bieten, mit dem AI-Act Leitplanken für vertrauenswürdige und qualitativ hochwertige KI in Europa und Deutschland zu setzen. Dafür braucht es vor allem die Vermeidung unnötiger Bürokratie, die Klärung von Rechtsunsicherheiten und eine bessere Unterstützung von Innovationen.
Isabelle Kobinger
Referentin
E-Mail: kobinger.europa@hde.de
Dara Kossok-Spieß
Leitung Netzpolitik und Digitalisierung
E-Mail: kossok-spiess@hde.de