So sieht es aus

Viele neue Maßnahmen zur (sinnvollen) Verpackungsvermeidung

Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird Anfang 2025, aller Voraussicht nach, ein umfassendes Regelwerk für Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft treten. Durch die neuen Vorgaben müssen viele nationale Maßnahmen angepasst und ambitionierter gestaltet werden. So gibt die EU-Verpackungsverordnung neue Regelungen im Bereich der Verpackungsgestaltung oder des Einsatzes von Reyzklat vor. Auch wird es neue Verbote bestimmter Verpackungsformate geben und neue Vorgaben zur Kennzeichnung, etwa im Bereich des Einwegpfandsystems. Viele Vorgaben aus der PPWR unterliegen einem ambitionierten Zeithorizont und müssen teilweise noch über delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte oder Leitlinien genauer ausgestaltet werden. An einigen Stellen, z. B. bei den Vorgaben für nationale Quoten im Bereich des Verpackungsmüllaufkommens, sind die Mitgliedsstaaten zudem dazu angehalten, Maßnahmen einzuführen, die über die Regelungen der neuen Verordnung hinausgehen.

Neben den neuen Regeln aus der EU-Verpackungsverordnung gibt es auch auf nationaler Ebene noch Regelungsvorhaben, die dem Ziel der Verpackungsvermeidung unterstellt sind. Relevant sind hier vor allem die Novellierung des § 21 Verpackungsgesetz mit Vorgaben zum recyclinggerechten Design von Verpackungen und die Überlegungen zu einer weiteren Abgabe/Steuer auf Einwegplastik.

Die Herausforderung

Abgestimmte Gesetzgebung auf allen politischen Ebenen

Viele Maßnahmen aus der EU-Verpackungsverordnung müssen noch spezifiziert werden, bevor Unternehmen mit der rechtskonformen Umsetzung beginnen können. Zugleich ist an einigen Stellen jedoch schnelles Handeln geboten, da diverse Regelungen an Zielvorgaben gekoppelt sind, die von den beteiligten Wirtschaftsakteuren eine schnelle Umsetzung verlangen. In Verbindung mit den nationalen Vorhaben wie der Neugestaltung von § 21 VerpackG ist unbedingt darauf zu achten, dass die geplanten Maßnahmen sinnvoll und aufeinander abgestimmt ausgearbeitet und implementiert werden.

Zeit zum Handeln

Praxisnahe Implementierung und Ausgestaltung der Maßnahmen

Um Produkte noch nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten, ist der Einzelhandel bestrebt, nach harmonisierten und möglichst standardisierten Lösungen zu suchen, die aus wirtschaftlicher und funktioneller Sicht Sinn ergeben. Eine zeitnahe Umsetzung der neuen Maßnahmen aus der EU-Verpackungsverordnung ist daher für den Handel von oberster Priorität. Die angekündigten delegierten Rechtsakte (allen voran der Rechtsakt zur Korrektur der Mehrwegziele von Transportverpackungen), Durchführungsverordnungen und Leitlinien sollten daher unter Beteiligung betroffener Stakeholder so schnell wie möglich erarbeitet werden.

Die EU-Verpackungsverordnung deckt ein sehr breites Spektrum an Maßnahmen ab. Im Sinne einer EU-weiten Harmonisierung und einheitlichen Umsetzung plädiert der HDE dafür, dass sich die Wirkung der neuen Maßnahmen nun zunächst entfalten muss und die angestrebten Ziele zur Verringerung der Verpackungsabfälle auf diesem Weg erreicht werden.

Auf nationaler Ebene sollten alle angedachten Maßnahmen zur Novellierung des Verpackungsgesetzes und weitere Maßnahmen darüber hinaus auf Vereinbarkeit mit den europäischen Gesetzen geprüft und geplant werden. Eine Novellierung des § 21 VerpackG sollte dabei zügig und bestenfalls im Rahmen einer Anpassung an die PPWR erfolgen. Der Handel unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich und plädiert für eine privatrechtliche Lösung. Im Hinblick auf Überlegungen zu Plastiksteuern oder kommunalen Lösungen für Verpackungssteuern sollte auf eine praxisnahe und faire Umsetzung hingewirkt werden. Eine Besteuerung von Plastikverpackungen zusätzlich zu den bereits zu leistenden Abgaben durch die Entgelte an die Dualen Systeme und die ab 2025 geltende Einwegkunststoffabgabe würde eine weitere Belastung für ein und dieselbe Verpackungsart bedeuten. Derartige Mehrfachbelastungen sind nicht angebracht und könnten zu Preiserhöhungen führen. Etwaige kommunale Abgaben auf ebensolche Produkte, bei denen die Kommunen selbst über Höhe und Ausgestaltung der Steuern bestimmen könnten, hätte einen Flickenteppich von Regelungen zur Folge, die in der Praxis für die Unternehmen erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten bedeutet.

Der Handel spricht sich hier klar für aufeinander abgestimmte Regelungen aus, die alle politischen Ebenen und Maßnahmen berücksichtigt.

Stefanie Stadie
Referentin Umwelt
E-Mail: stadie@hde.de