Digitalsteuer - Instant Payment

So sieht es aus

Die Grundlagen für Echtzeitzahlungen

Mit Instant Payment (IP) wird eine Transaktion von Konto zu Konto innerhalb von Sekunden beschrieben, bei der der Zahlungsempfänger sofort über den Betrag verfügen kann. Der SEPA Standard SCTInst steht für SEPA Credit Transfer Instant und beschreibt die technische Umsetzung. Dabei handelt es sich um einen europäischen Standard zur Abwicklung von Überweisungen, der auf der SEPA-Überweisung basiert.

Sowohl die Europäische Zentralbank EZB als auch das European Payment Council EPC sowie die EU-Kommission unterstützen die breite Einführung (IP als „new normal“).

HDE Grafik zum Instant Payment. Zwei Hände halten zwei Mobiltelefone.

Die Herausforderung

Zusatzgebühren bremsen den neuen Standard aus

Die Umsetzung des Standards ist bislang freiwillig, zwar unterstützen in Europa und Deutschland viele Banken den Standard. Zur Etablierung eines europaweiten Überweisungsverfahrens fehlt allerdings die volle Verfügbarkeit.
Insbesondere die aktive Teilnahme (SCTInst-Auslösung) ist ausbaufähig.
Die Nutzung durch den Zahler wird sehr oft besonders bepreist. Preise von 25 Cent pro Überweisung sind nicht selten. Im Vergleich zur ‚normalen‘ SPEA-Überweisung, deren Kosten meist pauschal in den Kontoführungsgebühren enthalten sind, bleibt für IP nur die Rolle des Nischenproduktes. Eng verbunden mit einer breiten Nutzung in allen Geschäftsvorfällen ist die bequeme Zahlungsauslösung.
Entsprechende Produkte mit praktikabler Authentifizierung z.B. am POS werden von Banken nicht angeboten. Die Nutzung durch dritte Parteien (Zahlungsauslösedienstleister) ist nach wie vor komplex (Stichwort Open Banking).

Zeit zum Handeln

Die Echtzeit-Ökonomie wartet auf Echtzeitzahlungen

IP sollte zum „New Normal“ werden und damit den Kundenerwartungen in einer Echtzeitwelt gerecht werden. Im Zug-um-Zug-Geschäft, kann IP eine für beide Parteien sichere und sofortige Abwicklung darstellen.

IP bietet zudem die Möglichkeit, etablierte Zahlungsverfahren auf die Echtzeit-Infrastruktur zu überführen oder neue Zahlungsformen zu entwickeln, die sich der vorhandenen Echtzeit-Infrastruktur bedienen.

Der HDE hat gemeinsam mit GS1 Germany ein Denkmodell vorgelegt, das eine offene Zahlungsinfrastruktur auf SCTInst-Basis beschreibt und auch den POS-Bereich abdeckt (Arbeitstitel HIPPOS).

Für eine breite Verwendung müssen folgende Rahmenbedingungen festgeschrieben werden:

  • Alle kontoführenden Banken müssen verpflichtend SCTInst passiv und aktiv unterstützen
  • Verbot einer besonderen Bepreisung der SCTInst-Transaktion. Die Kosten müssen analog bisheriger Transaktionsgebühren in den Kontoführungsgebühren einkalkuliert werden
  • Entwicklung eines Open-Banking-Ansatzes zur Initiierung und Abwicklung einer SCTInst-Transaktion

Der europäische „Request to Pay-Ansatz“ kann zu einer Förderung von IP beitragen. Allerdings sind auch hier die Fragen nach einer kostengünstigen Anwendung für Zahler und Zahlungsempfänger und die Erreichbarkeit für Dritte Dienstleister sowie die praktikable Abwicklung in allen Kaufsituationen (online/POS) zu stellen.

Die Integration einer SCTInst-Abwicklung innerhalb eines Produktes kann sinnvoll sein, stellt aber noch keine Antwort auf die Forderung nach einem New Normal dar. Beispiel: die Umstellung der girocard-Transaktionen von einer technischen SEPA-Lastschrift SDD auf eine technische SEPAInst kann die Effizienz steigern, ist aber nicht per se mit einer breiten (offenen) Verfügbarkeit des Standards verbunden. Die Echtzeit-Ökonomie wartet auf Echtzeitzahlungen.

Ulrich Binnebößel
Zahlungsverkehr und Logistik
E-Mail: binneboessel@hde.de


Digitalsteuer - Wir brauchen den digitalen Euro

So sieht es aus

Digitale Währungen sind auf dem Vormarsch

Bitcoins und anderes Kryptogeld haben sich bislang als Zahlungsmittel nicht durchsetzen können. Nicht zuletzt die Ankündigungen des Diem-Konsortiums (ehemals Libra) zeigen aber, dass eine bestimmte Form von digitalem Bargeld durchaus auf Nachfrage stoßen könnte. Stable Coins wie DIEM sind Krypto-Zahlungsmittel, die im Unterschied zu Bitcoins auf der Einlage realer Werte beruht. Damit wird es auch im Handel als Zahlungsmittel interessant, denn es unterliegt damit nicht mehr den Wertschwankungen, die häufig durch Spekulationen ausgelöst wurden.
Allerdings sind diese privat geschaffenen Währungen immer einer bestimmten Regulatorik unterlegen, die nicht von Staaten, sondern von privaten Organisationen geschaffen wurden. Damit ist immer ein bestimmtes Risiko verbunden.

Bild zum digitalen Euro. Ein weiß leuchtendes Eurozeichen auf blauer Fläche und eine Hand, die dabei ist ihn anzutippen.

Die Herausforderung

Europa muss mithalten können

Amerikanische Big-Tech-Unternehmen sind im Begriff, sich in die Zahlungsprozesse einzuklinken. Ihnen geht es neben dem Erzielen von Erträgen insbesondere um die Datengewinnung. Der Handel gerät daher zunehmend in Gefahr, den direkten Kontakt zum Kunden zu verlieren, globale Akteure übernehmen diese „Gatekeeper“-Funktion. Dabei sind die Informationen aus Bezahlprozessen besonders begehrt.

Um den Entwicklungen der verstärkten Einflussnahme der Akteure in der digitalen Welt etwas entgegensetzen zu können, sollte die Politik tätig werden. Sowohl Handel als auch Verbrauchern sollten Mittel an die Hand gegeben werden, mit denen sie weitgehend außerhalb der Einflussbereiche der Big-Techs agieren können. Daher ist es notwendig, die Möglichkeiten der Einführung eines digitalen Euros zu erforschen.

Zeit zum Handeln

Der digitale Euro wird gebraucht

Um auf Augenhöhe mit den künftigen Anbietern von Krypto-Geld zu kommen, brauchen wir den digitalen Euro. Die Europäische Zentralbank muss sich daher schnell entscheiden und die Schaffung des digitalen Euro vorantreiben. Eine Abwägung, ob der eEuro gebraucht wird, hat der Markt bereits übernommen.

Der eEuro kann die Anforderungen von Bargeld mit den Möglichkeiten des digitalen Handelns vereinen. Im Unterschied zu etablierten unbaren Verfahren und den neuen Initiativen wie Diem oder Bitcoin kann eine staatliche digitale Währung mehr Unabhängigkeit von zentralen Systembetreibern wie den Kreditkartenorganisationen und Bitcoin- bzw. Stable coin-basierten Anbietern bieten und Effizienzvorteile bringen. Für Handel und Verbraucher ist es wichtig, ein Geschäft sicher, effizient und datensparsam auf Basis einer stabilen Währung abzuschließen. Dazu kann der digitale Euro beitragen.

Mit der Herausgabe von staatlich reguliertem digitalen Geld könnten sich erhebliche positive Effekte ergeben: Mehr Transaktionen und Käufe führen unmittelbar zu positiven volkswirtschaftlichen Einkommenseffekten. Die Abhängigkeit von globalen Zahlungssystemen wird verringert. Umfangreiche Abfragen personenbezogener Daten im Vorfeld einer Zahlungstransaktion können entfallen. Das Eurosystem hat mit der Ausgabe digitaler Euro eine marktgetriebene statt eine nur gesetzlich erzwungene Chance, die Geldwirtschaft aktiv in der eigenen Hand zu behalten.

Daher ist eine Neubewertung der Frage notwendig, ob eine europäische staatliche digitale Währung auf Basis des stabilen Euros eingeführt werden soll. Die Verbände sehen in einem digitalen Euro wesentliche Vorteile, um eine effiziente Zahlungsabwicklung auch in zunehmend digitaler Umgebung zu erhalten ohne dem Einfluss internationaler privater Akteure zu unterliegen.

Ulrich Binnebößel
Zahlungsverkehr und Logistik
E-Mail: binneboessel@hde.de


Digitalsteuer - Smart Retail - wertebasierte Innovation ermöglichen

So sieht es aus

Ethische Richtlinien für Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) ist bei weitem kein Phänomen der Science Fiction mehr: Der kommerzielle Einsatz von KI zeichnet sich deutlich ab und wird weiter rapide voranschreiten. Ein vielversprechendes Anwendungsfeld für KI-Technologien ist der Einzelhandel – sowohl der Online-Handel als auch der stationäre Handel. Die EU-Kommission legte basierend auf dem EU-Weißbuch zur KI einen Verordnungsvorschlag vor. Der europäische Ansatz zielt darauf ab, einzelne KI-Technologien zu verbieten und ausgewählte hochriskante Systeme nur nach Überprüfung im EU-Binnenmarkt zuzulassen. Der Großteil der KI-Anwendungen muss laut Kommissionsentwurf lediglich Transparenz- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllen. Auch im Bund werden unterschiedliche Regulierungsoptionen für KI diskutiert.

HDE Grafik zu den Stadien von KI Projekten im Einzelhandel.

Die Herausforderung

Innovationen fördern, Fortschritt ermöglichen

Der HDE sieht die Gefahr, dass fehlerhaft programmierte oder anhand verzerrender Daten trainierte KI-Systeme eine diskriminierende und stigmatisierende Wirkung entfalten können und begrüßt die Auseinandersetzung der europäischen und bundespolitischen Gremien mit dem Thema. Gleichzeitig bewegen wir uns in einem wettbewerblichen Spannungsfeld und müssen dem Innovationsraum Europa einen Freiraum für technologische Entwicklungen und wirtschaftliches Wachstum bieten, anstatt Fortschritt unbegründet zu erschweren. Innovationen sind zu fördern, Geschäftsgeheimnisse auch in der digitalen Welt zu schützen – das sichert langfristig das wirtschaftliche Wachstum und den gesamtgesellschaftlichen Wohlstand.

Zeit zum Handeln

Die Balance zwischen Innovation und Schutz finden

Was in der analogen Wirtschaft mit menschlichen Entscheidungen gilt, sollte auch in der digitalen Wirtschaft bei datenbasierten Entscheidungen mitgedacht werden. Deshalb ist der HDE überzeugt, dass es keiner gesonderten, neuen KI-Gesetzgebung bedarf, sondern der bestehende Rechtsrahmen, wie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder die EU-Produkthaftungsrichtlinie Verbraucher hinreichend schützt. Existierende Vorschriften wie Diskriminierungsverbote oder Haftungsregeln sollten sorgfältig überprüft und bei nachgewiesenem Bedarf gezielt
an die von KI-Systemen ausgelöste Entwicklung angepasst werden.
Genauso wie es grob fahrlässig ist, die Erfolge von Algorithmen im kommerziellen Bereich einfach so auf andere Problemfelder wie das Handeln von Menschen zu übertragen, ist es innovationshemmend und deplatziert, aus Regulatorik für sensible gesellschaftliche Vorgänge auf einfache Empfehlungsalgorithmen und Mustererkennung zu schließen. Personalisierte Produktempfehlungen, Sonderangebote und Rabatte berücksichtigen individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Kunden und können so relevante Angebote ausspielen. Dies ist ein Mehrwert für Verbraucher, den wir in der Unübersichtlichkeit und Menge an Informationen des Internets schätzen und schützen sollten. Der HDE begrüßt deshalb das Risikobewertungsschema der EU für KI und automatisierte Entscheidungsfindung sowie einen gemeinsamen, risikobasierten EU-Ansatz, um die Vorteile dieser Prozesse zu sichern und die Risiken in der gesamten EU zu mindern. Intelligente Anwendungen sind eine Chance für den Handel, sowohl online als auch stationär mit Tech am Point of Sale zu überzeugen. Künstliche Intelligenz generiert Erkenntnisse durch Mustererkennung auf Basis großer Datenmengen (Big Data) und selbst erlernter Algorithmen (Stichwort: Maschinelles Lernen). Mit zunehmender Menge an Trainingsdaten steigt die Genauigkeit der Schlussfolgerungen und Prognosen. Wichtig ist neben der hierfür nötigen Datenmenge auch die ausreichende Datenqualität, mit der KI-Systeme trainiert werden. Um Künstliche Intelligenz zu nutzen und insbesondere weiterzuentwickeln, muss Datenökonomie im europäischen Raum gelebt werden. Datenschutz ist ein hohes Gut, was es für Verbraucher und Händler in der EU zu bewahren gilt. Dieser europäische Datenschutz muss jedoch in sich größtmöglich kohärent sein und ein berechtigtes Interesse des Händlers zulassen.

Dara Kossok-Spieß
Referentin Netzpolitik und Digitalisierung
E-Mail: kossok-spiess@hde.de

Was sagt der Handel?

Nothing found.


Digitalsteuer - Klare Regeln für Plattformen

So sieht es aus

Weitreichende Neuregelungen für Plattformen

Die Europäische Kommission hat mit dem Digital Services Act (DSA) eine Revision der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG und eine weitreichende Neuregelung der Anforderungen an Plattformen vorgeschlagen. Dabei geht es um die Freiheit, digitale Dienste im gesamten EU-Binnenmarkt gemäß den Regeln des Niederlassungsortes anzubieten sowie um eine weitgehende Haftungsbeschränkung für von Nutzern geschaffene Inhalte. Aufbauend auf diesen Prinzipien möchte die Kommission klarere Regeln bezüglich der Pflichten von Online-Vermittlern, einschließlich der in der EU tätigen Nicht-EU-Vermittler, sowie ein effektiveres Governance-System schaffen.

Die Herausforderung

Internationale Plattformen in die Pflicht nehmen

Deutsche und europäische Plattformen befinden sich im internationalen Wettbewerb. Chinesische Akteure, wie z. B. Shein und AliExpress sowie Plattformen wie Wish, wachsen mit großer Geschwindigkeit in Europa. Gesetze zu Steuern, Zoll sowie Produktsicherheit, Umwelt, Verpackungen und Abfall können diesen gegenüber nicht in gleichem Maße wie gegenüber europäischen Anbietern durchgesetzt werden, weshalb sie erhebliche Wettbewerbsvorteile genießen. Gleichzeitig gibt es Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs von Online- Dienstleistern zur Verbreitung schädlicher Inhalte und Produkte im Internet.

Zeit zum Handeln

Starke europäische Einzelhandels-Ökosysteme

Die zukünftige Bundesregierung wird im EU-Ministerrat den EU-Rechtsakt über digitale Dienste (Digital Services Act) mitverhandeln. In diesem Zusammenhang empfehlen wir aus Sicht des Handels, das bestehende „Notice and Take Down“-Verfahren europaweit zu harmonisieren und den derzeit in den Mitgliedstaaten bestehenden Flickenteppich von Vorschriften zu beseitigen. Dementsprechend unterstützt der HDE die Absicht, die E-Commerce-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln, um einen gemeinsamen Mindeststandard für die Verantwortung der Plattformbetreiber zu schaffen, wobei die Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie beibehalten werden sollten. Dabei gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten: Wie sorgfältig müssen Plattformen ihre gewerblichen Nutzer identifizieren? Welche Möglichkeiten müssen Plattformen anbieten, damit Verbraucher/Behörden/Organisationen/etc. auf illegale Inhalte und Waren hinweisen können? Wie schnell, umfassend und sorgfältig müssen Plattformen reagieren, wenn sie einen Hinweis erhalten haben? Wenn wir an diesen Stellschrauben drehen, müssen wir allerdings immer darauf achten, eine angemessene Balance und einen Ausgleich der Interessen zwischen Betreibern von Online-Marktplätzen und deren gewerblichen Nutzern zu finden. Wenn die Hürden für den Verkauf über Online-Marktplätze zu hoch gesetzt werden, schadet dies am Ende auch den gewerblichen Nutzern (und zwar auch jenen, die jetzt bereits die Vorschriften einhalten).

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, müssen die überarbeiteten Rechtsvorschriften zudem auch für Anbieter mit Sitz in Ländern außerhalb der EU gelten, wenn diese ihre Dienstleistungen im Binnenmarkt anbieten, und effektiv gegenüber diesen Akteuren durchgesetzt werden können. Ergänzend fordert der HDE eine bessere Kontrolle der Warensendungen aus Drittstaaten an einzelne Verbraucher durch den Zoll. Unabhängig des Umstandes, ob Händler aus Drittstaaten bei Lagerung und Versand ihrer Waren Leistungen von europäischen Fulfillment-Dienstleistern in Anspruch nehmen, muss die Ware bei Einführung aus Drittstaaten durch den Zoll begutachtet werden. Unseres Erachtens sollten dafür die Kapazitäten erhöht werden. Wir müssen den neuen rechtlichen Rahmen insgesamt so gestalten, dass europäische Unternehmen dennoch die Möglichkeit haben, internationale Vorreiter der Daten- und Plattform-Wirtschaft zu werden.

Dara Kossok-Spieß
Referentin Netzpolitik und Digitalisierung
E-Mail: kossok-spiess@hde.de