So sieht es aus

Weitreichende Neuregelungen für Plattformen

Die Europäische Kommission hat mit dem Digital Services Act (DSA) eine Revision der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG und eine weitreichende Neuregelung der Anforderungen an Plattformen vorgeschlagen. Dabei geht es um die Freiheit, digitale Dienste im gesamten EU-Binnenmarkt gemäß den Regeln des Niederlassungsortes anzubieten sowie um eine weitgehende Haftungsbeschränkung für von Nutzern geschaffene Inhalte. Aufbauend auf diesen Prinzipien möchte die Kommission klarere Regeln bezüglich der Pflichten von Online-Vermittlern, einschließlich der in der EU tätigen Nicht-EU-Vermittler, sowie ein effektiveres Governance-System schaffen.

Die Herausforderung

Internationale Plattformen in die Pflicht nehmen

Deutsche und europäische Plattformen befinden sich im internationalen Wettbewerb. Chinesische Akteure, wie z. B. Shein und AliExpress sowie Plattformen wie Wish, wachsen mit großer Geschwindigkeit in Europa. Gesetze zu Steuern, Zoll sowie Produktsicherheit, Umwelt, Verpackungen und Abfall können diesen gegenüber nicht in gleichem Maße wie gegenüber europäischen Anbietern durchgesetzt werden, weshalb sie erhebliche Wettbewerbsvorteile genießen. Gleichzeitig gibt es Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs von Online- Dienstleistern zur Verbreitung schädlicher Inhalte und Produkte im Internet.

Zeit zum Handeln

Starke europäische Einzelhandels-Ökosysteme

Die zukünftige Bundesregierung wird im EU-Ministerrat den EU-Rechtsakt über digitale Dienste (Digital Services Act) mitverhandeln. In diesem Zusammenhang empfehlen wir aus Sicht des Handels, das bestehende „Notice and Take Down“-Verfahren europaweit zu harmonisieren und den derzeit in den Mitgliedstaaten bestehenden Flickenteppich von Vorschriften zu beseitigen. Dementsprechend unterstützt der HDE die Absicht, die E-Commerce-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln, um einen gemeinsamen Mindeststandard für die Verantwortung der Plattformbetreiber zu schaffen, wobei die Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie beibehalten werden sollten. Dabei gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten: Wie sorgfältig müssen Plattformen ihre gewerblichen Nutzer identifizieren? Welche Möglichkeiten müssen Plattformen anbieten, damit Verbraucher/Behörden/Organisationen/etc. auf illegale Inhalte und Waren hinweisen können? Wie schnell, umfassend und sorgfältig müssen Plattformen reagieren, wenn sie einen Hinweis erhalten haben? Wenn wir an diesen Stellschrauben drehen, müssen wir allerdings immer darauf achten, eine angemessene Balance und einen Ausgleich der Interessen zwischen Betreibern von Online-Marktplätzen und deren gewerblichen Nutzern zu finden. Wenn die Hürden für den Verkauf über Online-Marktplätze zu hoch gesetzt werden, schadet dies am Ende auch den gewerblichen Nutzern (und zwar auch jenen, die jetzt bereits die Vorschriften einhalten).

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, müssen die überarbeiteten Rechtsvorschriften zudem auch für Anbieter mit Sitz in Ländern außerhalb der EU gelten, wenn diese ihre Dienstleistungen im Binnenmarkt anbieten, und effektiv gegenüber diesen Akteuren durchgesetzt werden können. Ergänzend fordert der HDE eine bessere Kontrolle der Warensendungen aus Drittstaaten an einzelne Verbraucher durch den Zoll. Unabhängig des Umstandes, ob Händler aus Drittstaaten bei Lagerung und Versand ihrer Waren Leistungen von europäischen Fulfillment-Dienstleistern in Anspruch nehmen, muss die Ware bei Einführung aus Drittstaaten durch den Zoll begutachtet werden. Unseres Erachtens sollten dafür die Kapazitäten erhöht werden. Wir müssen den neuen rechtlichen Rahmen insgesamt so gestalten, dass europäische Unternehmen dennoch die Möglichkeit haben, internationale Vorreiter der Daten- und Plattform-Wirtschaft zu werden.

Dara Kossok-Spieß
Referentin Netzpolitik und Digitalisierung
E-Mail: kossok-spiess@hde.de