So sieht es aus

Die Tarifbindung ist in allen Branchen rückläufig

Die Tarifbindung war im Einzelhandel – wie auch in der Gesamtwirtschaft – über die letzten zehn Jahren betrachtet stets leicht rückläufig. Grund dafür war vor allem ein stark verringerter Gestaltungsspielraum für die Tarifvertragsparteien aufgrund einer zunehmenden gesetzlichen Regulierung. Erfreulicherweise ist die bundesweite Tarifbindung der Beschäftigten im Einzelhandel im Jahr 2020 aber erstmals wieder leicht angestiegen und liegt aktuell bei 29 Prozent (Vorjahr: 28 Prozent). Es bleibt aber abzuwarten, ob sich dieser Trend im nächsten Jahr fortsetzt. Eine mögliche Erklärung könnte hier der zunehmende Fachkräftemangel sein. Darüber hinaus orientieren sich aber auch viele der nicht tarifgebundenen Unternehmen im Einzelhandel am Branchentarifvertrag. Somit gilt dieser direkt oder indirekt nach wie vor für etwa 2/3 der Beschäftigten in der Branche. In der Gesamtwirtschaft waren im Jahr 2020 bundesweit übrigens noch 51 Prozent (Vorjahr: 52 Prozent) der Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Unternehmen tätig. Der negative Trend hat sich dort also 2020 fortgesetzt.

Grafik zur Tarifbindung der Beschäftigten im Einzelhandel 2010 - 2019 und in der Gesamtwirtschaft zwischen 2010 - 2019.

Die Herausforderung

Staatliche Lohnfestsetzung ist keine Lösung

Es ist Aufgabe der Sozialpartner, die Tarifverträge aktuellen Herausforderungen anzupassen und – frei von staatlicher Einflussnahme – einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss auszuhandeln. Eine weitere Lockerung der gesetzlichen Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ist daher keine Lösung. Die AVE stellt vielmehr einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie und eine Einschränkung der negativen Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG dar, die eine Ausnahme bleiben muss und überdies einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Über eine AVE lässt sich die Tarifbindung auch nicht effektiv erhöhen, weil dadurch nicht die Akzeptanz der Tarifverträge gestärkt wird, sondern eine staatliche Erstreckung der Tarifverträge erfolgt.

Zeit zum Handeln

Gestaltungskraft der Sozialpartner fördern

Den Sozialpartnern muss vom Gesetzgeber wieder mehr Handlungsspielraum eingeräumt werden, um im vollen Umfang gestalterisch tätig werden zu können. Dann können die Sozialpartner wieder praxisnahe und attraktive Tarifverträge für ihre Branche aushandeln, die einen spürbar positiven Effekt auf die Tarifbindung haben werden.

Dies setzt aber zum einen voraus, dass nicht immer mehr traditionelle Gestaltungsfelder der Tarifpolitik durch den Gesetzgeber abschließend geregelt werden, wie etwa durch einen zunehmend auch politisch motivierten gesetzlichen Mindestlohn. Zum anderen muss den Tarifvertragsparteien auch noch weitaus häufiger als bislang durch zusätzliche Öffnungsklauseln die Möglichkeit eingeräumt werden, in Tarifverträgen vom gesetzlichen Status quo abzuweichen. Die Tarifpartner könnten so die Attraktivität von Tarifverträgen entscheidend steigern. Aber auch die Tarifverträge selbst sollten als weiteres Flexibilisierungselement vermehrt Öffnungsklauseln für Lösungen auf der betrieblichen Ebene zulassen. Dies schafft Vertrauen und sorgt für mehr Planungssicherheit bei den Unternehmen. Denn häufig braucht es genau diese zusätzliche Flexibilität, um den Tarifvertrag auf betrieblicher Ebene an Unternehmensbesonderheiten anzupassen. Erforderlich ist auch eine „modulare Tarifbindung“, bei der bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber auch nur einzelne Module aus einem gesamten Tarifwerk übernehmen könnten (bspw. den Entgelttarifvertrag). Denn häufig schrecken insbesondere kleine und mittlere Unternehmen deshalb noch vor der Tarifbindung zurück, weil sie sich mit der Komplexität und Anwendung eines gesamten und über Jahrzehnte gewachsenen Tarifwerks schlicht überfordert fühlen.

Zur Wahrung der Tarifautonomie gehört es aber genauso, die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ausschließlich der unabhängigen paritätisch besetzten Mindestlohnkommission anhand der bestehenden gesetzlichen Kriterien zu überlassen. Ein zunehmend politisch motivierter Mindestlohn hebelt die Mindestlohnkommission aus und stellt zudem einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar. Die Arbeitsweise der Mindestlohnkommission hat sich ebenso bewährt wie die grundsätzliche Orientierung des Mindestlohns an der nachlaufenden Tariflohnentwicklung. Eine Änderung des Anpassungsmechanismus würde diesen Erfolg nachhaltig gefährden und tief in die Tarifautonomie eingreifen. Der gesetzliche Mindestlohn darf nicht mehr und mehr zum Spielball der Politik werden.

Steven Haarke
Geschäftsführer Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik
E-Mail: haarke@hde.de