So sieht es aus
Bürokratische Bremsen für nachhaltige Ladenkonzepte
Häufig scheint der energetische Superstore im Einzelhandel so nah: Auf dem Dach wird erneuerbarer Strom produziert, dieser wird direkt in die Ladesäulen vor der Tür der Filiale geleitet und im Store selber wird energieeffizient mit LED und Wärmerückgewinnungsanlagen gearbeitet. Leider ist dieses unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen nicht möglich.
Denn der selbst erzeugte Strom muss durch die gleiche juristische Person auch verbraucht werden. Ist dieses nicht der Fall, wird der Händler wie ein Elektrizitätsversorger behandelt und muss eine erhebliche Anzahl an Meldepflichten erfüllen und den Strom geeicht und auf die Viertelstunde genau abgrenzen. Fehler werden drakonisch bestraft. Diese Tätigkeiten sind neben dem Kerngeschäft des Händlers nicht mehr möglich.
Die Herausforderung
Abschaffung der zwingenden Personenidentität
Alternativ kann der Händler den selbst erzeugten Strom einfach in das Netz einspeisen, was physikalisch dieselbe Situation darstellt. Dann jedoch verliert der Strom rechtlich seine grüne Eigenschaft. Er kann also nicht mehr für den Einsatz in der Ladesäule genutzt werden und reduziert auch nicht den CO2-Footprint des Stores. Deshalb muss eine Reform des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems auf Strom erfolgen, wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Nur so können die bürokratischen Anforderungen und rechtlichen Hemmnisse verringert und die Komplexität abgebaut werden. Den sofortigen Hebel hat auch die Ampelkoalition erkannt und die Abschaffung der EEG-Umlage und damit auch der Personenidentität für 2023 angekündigt. Damit könnte der Händler ab 2023 seinen grünen Strom endlich auch z.B. dem Bäcker im Store direkt zur Verfügung stellen. Freilich bleibt noch abzuwarten, wie genau die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
Zeit zum Handeln
CO2-Vermeidung in den Mittelpunkt rücken
ie Ampelkoalition hat den Mut gefunden durch die Reduktion der EEG-Umlage auf Null, die Komplexität zu verringern, die Bürokratie beim Einsatz erneuerbarer Energien abzubauen und die rechtlichen Risiken zu minimieren. Zudem wurde ein Enddatum für die Förderung Erneuerbarer Energien gefunden, die dann dem Markt überführt werden. Bis dahin steht der Handel voll hinter dem Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag, die EEG-Umlage aus der CO2 Bepreisung zu finanzieren.
Die Neugestaltung des Strommarktdesigns ist ein wesentlicher Faktor, damit auch Investitionen in Erneuerbare Energien angereizt und abgesichert werden können. Hierzu gehört auch die Neugestaltung der Grünstromvermarktung. Daher werden wir uns in der kommenden Legislatur dafür einsetzen, dass der Strommarkt so ausgestaltet wird, dass der Handel ausreichend Anreize erhält, um seine Dächer mit Photovoltaik zu belegen, um so einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten.
Lars Reimann
Abteilungsleiter Energie- und Klimapolitik
E-Mail: reimann@hde.de
Was sagen die Händler?
„Für mehr Klimaschutz, müssen Erneuerbare Energien konsequent über den europäischen und nationalen CO2-Preis finanziert werden. Damit können wir die EEG-Umlage und wesentliche bürokratische Hemmnisse für den Ausbau Erneuerbarer Energien im Einzelhandel abschaffen.“
Jan Heidrich
Vorsitzender des HDE-Energieausschusses
Geschäftsführer der EHA Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG (REWE Group)