So sieht es aus

Sorgfaltspflichten werden europäsch geregelt

Für das Frühjahr 2022 wird ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine Gesetzgebung zur Sorgfalts-und Rechenschaftspflicht von Unternehmen (Due Diligence Directive and Sustainable Corporate Governance) erwartet. In Deutschland existiert bereits eine Regelung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten: Große Unternehmen müssen ab 2023 und ab 2024 in Deutschland ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen. Der zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders hat deutlich gemacht, sektorübergreifende Regeln vorzuschlagen, die Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichten sollen. Einbeziehen will die EU-Kommission zudem alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, die ihre Produkte im Binnenmarkt verkaufen. Ein klares politisches Signal für ein europäisches Lieferkettengesetz kommt auch vom Europäischen Parlament. In gleicher Weise sind sich die EU-Mitgliedstaaten einig, dass ein europäischer Rechtsrahmen unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten regeln soll.

HDE Grafik zum Ländervergleich der Sorgfaltspflichtenregelungen in den USA, in UK, in den Niederlanden, in der Schweiz, in Kalifornien, in Frankreich, in Österreich und in Australien. Und EU Konfliktmineralien Verordnung, EU CSR Berichtspflichten Richtlinie, EU Holzhandels - Verordnung.

Die Herausforderung

Ein Lieferkettengesetz muss umsetzbar sein!

Europa muss seiner Verantwortung und seinem globalen Einfluss gerecht werden, aber unternehmerische Sorgfaltspflichten müssen umsetzbar sein und den Unternehmen Rechtssicherheit geben. Eine europäische Lösung ist gegenüber nationalen Lösungen zu bevorzugen, um Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt zu verhindern. Entsprechende Regelungen müssen dabei die Komplexität von Lieferketten berücksichtigen und dürfen keine unrealistischen Forderungen an die Nachverfolgung von Lieferungen auf mehreren Stufen entlang der Wertschöpfungskette stellen. Alle Unternehmen, egal welcher Größe, rechenschafts-und haftungspflichtig gegenüber jeglichen Beziehungen in ihren Wertschöpfungsketten zu machen, ist nicht sinnvoll. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen brauchen spezielle regulatorische Rahmenbedingungen.

Zeit zum Handeln

Wir brauchen ein europäisches Level-Playing Field!

Um die systembedingten Herausforderungen in Bezug auf die Menschenrechte wirksam anzugehen und um eine Wirkung in den Produktionsländern zu erzielen, bedarf es eines einheitlichen internationalen Regelwerks, das allen Akteuren in den globalen Lieferketten zugutekommt. Eine europäische Regulierung zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht kann ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg hin zu einer internationalen Lösung sein. Dabei sollte sich eine solche Regulierung zwingend auf die menschenrechtlichen Aspekte fokussieren, so wie es die UN-Leitprinzipien formulieren.

Wenn es das Ziel ist, die menschenrechtliche Situation entlang globaler Lieferketten wirklich nachhaltig zu verbessern, sind flankierende politische Maßnahmen unerlässlich, um z. B. das Ziel menschenwürdiger Arbeit durchzusetzen. Die Adressaten von Menschenrechten sind Staaten bzw. ihre staatlichen Institutionen vor Ort. Die internationale Gemeinschaft darf daher in ihren Anstrengungen nicht nachlassen, die Menschenrechte in der dortigen Arbeitswelt einzufordern und durchzusetzen. Eine Stärkung der internationalen und multilateralen Zusammenarbeit, gerade auch im Zuge einer intensiveren Entwicklungszusammenarbeit, ist zentral, denn 80 % der Arbeitnehmer vor Ort sind überhaupt nicht in globale Lieferketten integriert. Eine europäische Regulierung sollte den Fokus auf die Priorisierung von Risiken (risikobasierter Ansatz) und die Wirkungsorientierung von Maßnahmen legen: Unternehmen sollten Managementsysteme, Implementierungsprogramme und Kooperationen erarbeiten, die langfristige und vor allem nachhaltige Verbesserungen der Produktionsbedingungen vor Ort initiieren und diese kontinuierlich weiterentwickeln. Dabei spielt der soziale Dialog eine zentrale Rolle, in Deutschland und Europa sowie in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Der Dialog kann sozialpartnerschaftliche Strukturen stärken, Vertrauen und eine gemeinsame Grundlage der Zusammenarbeit schaffen. Mit einer marktkonformen, mindestens europaweiten Regelung entsteht das nötige Level-Playing Field, das verbindliche und faire Rahmenbedingungen und gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für alle (europäischen sowie außereuropäischen) Marktteilnehmer schafft. Am geeignetsten in Form einer EU-Verordnung oder zumindest im Prinzip der Vollharmonisierung, um einen Flickenteppich verschiedener, nationaler Umsetzungsgesetze der EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Anne-Kathrin Göbel
Abteilungsleiterin Corporate Social Responsibility
E-Mail: goebel@hde.de

Was sagen die Händler?

Bild von Pierre Mischke und Christin Neubert, Inhaber EINFACH UNVERPACKT Leipzig

„Politik und Handel stehen gemeinsam mit der gesamten Lieferkette in der Verantwortung, Verpackungen auf das notwendige Maß zurückzuführen und bei der Materialwahl der Umweltfreundlichkeit absolute Priorität zu geben. Von den Parteien einer künftigen Regierung erwarten wir, Forschung in diesem Sinne zielgerichtet zu fördern und starke Impulse für die Umsetzung in der Praxis zu geben.“

Pierre Mischke und Christin Neubert
Inhaber EINFACH UNVERPACKT Leipzig