So sieht es aus

Der Binnenmarkt trägt die europäische Integration

Der EU-Binnenmarkt ist die Grundvoraussetzung für die europäische wirtschaftliche Integration. Die Verbraucher profitieren durch zunehmenden Wettbewerb von niedrigeren Preisen und einer größeren Auswahl an Produkten. Sichere, vorhersehbare Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten und klare Vorgaben sind zentrale Charakteristika des europäischen Binnenmarktes und sind für den Einzelhandel von zentraler Bedeutung. In einem funktionierenden europäischen Binnenmarkt muss sichergestellt werden, dass zwischen den Unternehmen ein fairer Wettbewerb herrscht. So kann der steigende Konkurrenzdruck einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und positive Effekte für die Verbraucher haben.

HDE Grafik zu Handelshemmnisse im Binnenmarkt abbauen in den Visegrad Staaten und im Rest der EU.

Die Herausforderung

Diskriminierende Regeln behindern den Warenverkehr

Viele EU-Mitgliedstaaten – besonders aus Mittel- und Osteuropa- verfolgen eine protektionistische Politik gegenüber europäischen Handelsketten. Die Folge ist eine Reihe von handelskritischen Gesetzen. Abweichende, nationale, diskriminierende oder warenspezifische Vorschriften stehen jedoch im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Binnenmarktes. Stellen die Hindernisse sich als zu zahlreich und belastend heraus, wird ein Händler sich über kurz oder lang dazu entscheiden, in einem bestimmten Land nicht tätig zu sein, was den grenzüberschreitenden Handel stark behindert. Viele Gesetze ähneln sich in ihrer Ausrichtung und sind ein Zeichen dafür, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um politisch motivierte Diskriminierungen und ein weit verbreitetes Phänomen handelt.

Zeit zum Handeln

Abbau der Handelsschranken im EU-Binnenmarkt

In diesem Zusammenhang erwarten wir von der zukünftigen Bundesregierung, dass sie die gewachsene Partnerschaft und den engen Austausch mit dem HDE fortsetzt und den Abbau bestehender regulatorischer Marktbarrieren im Binnenmarkt weiter konsequent vorantreibt. Vertragsverletzungs- und Beihilfeverfahren haben sich hier in der Vergangenheit als ein geeignetes Mittel erwiesen, ebenso die Bemühungen der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministeriums, auf bilateraler Ebene im Dialog mit den anderen EU-Mitgliedstaaten zu treten. Letztlich sollte auch das bestehende EU-Notifizierungsverfahren für Dienstleistungen vor diesem Hintergrund weiter gestärkt werden.

Fabian Fechner
Stellvertretender Leiter – Büro Brüssel
E-Mail: fechner.europa@hde.de