Standort stärken - Steuerbelastung in Deutschland

So sieht es aus

Deutschland ist ein Hochsteuerland für Unternehmen und Bürger

Die Steuerlast für Unternehmen und Bürger ist in Deutschland zu hoch. Die Steuersatz auf einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften lag 2023 mit rund 30 Prozent an der Spitze der Industrieländer. Bei ausgeschütteten Gewinnen waren es sogar mehr als 48 Prozent. Gutverdienende Personenunternehmen mussten in der Spitze ebenfalls zwischen 47 und 48 Prozent Steuern zahlen. Werden Gewinne einbehalten, besteht die Möglichkeit, eine niedrigere Besteuerung in Anspruch zu nehmen; bei nachträglicher Ausschüttung beträgt die Belastung insgesamt aber sogar über 48 Prozent.

Ein lediger Durchschnittsverdiener musste in Deutschland 2023 vom Gehalt 37,4 Prozent Steuern und Sozialbeiträgen leisten. Ein Ehepaar, bei dem beide verdienen, musste ohne Berücksichtigung von familienbezogenen Transfers 35,1 Prozent Steuern und Sozialbeiträge abtreten. Dies erzeugt einen hohen Grad an Umverteilung: In Deutschland zahlen die oberen 5 Prozent der Steuerpflichtigen 43,9 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer – ohne Berücksichtigung des zusätzlich zu zahlenden Solidaritätszuschlags. Die unteren
50 Prozent tragen insgesamt nur 5,8 Prozent zum Lohn- und Einkommensteueraufkommen bei.

Diese Belastungen sind zu hoch. Unternehmen und Bürger brauchen das Potenzial, investieren und konsumieren zu können.

Die Herausforderung

Unternehmen müssen investieren können, Bürger konsumieren können

Damit Unternehmen investieren und Bürger konsumieren können, muss für beide gelten: Mehr Netto vom Brutto. Die letzte größere Unternehmensteuerreform fand in Deutschland 2008 statt. Seitdem herrscht Stillstand, der aufgebrochen werden muss. Die Konsumenten dürfen durch versteckte Steuererhöhungen nicht höher belastet werden.

Zeit zum Handeln

Steuern reformieren, kalte Progression abbauen

Ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung von Unternehmen und Konsumenten ist die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Diese verfassungsrechtlich fragwürdige Steuer wird nur noch von wenigen gezahlt, vor allem Unternehmen und Unternehmern. Zur weiteren Entlastung von Kapitalgesellschaften sollte eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer eingeführt werden, wie sie auch bei Personenunternehmen besteht. Viele Handelsunternehmen sind allerdings Personenunternehmen. Für diese Unternehmen muss insbesondere die Besteuerung einbehaltener Gewinne überarbeitet werden. Dies betrifft zum einen die Thesaurierungsbegünstigung bei der Einkommensteuer. Zwar wurden durch das Wachstumschancengesetz Verbesserungen erzielt. Dennoch ist die Gesamtbelastung von Gewinnen, die einbehalten und zunächst niedriger versteuert werden und dann nachträglich doch entnommen werden, weiterhin höher, als wenn gleich der normale Einkommensteuersatz angewendet worden wäre. Um dies zu ändern sollte der Thesaurierungssatz gesenkt werden. Außerdem haben die Personenunternehmen die Möglichkeit, zur Körperschaftsteuer zu optieren. Dies ist grundsätzlich begrüßenswert. Die Option ist aber zu praxisfremd ausgestaltet. Besonders hinderlich ist, dass bei Ausübung der Option einbehaltene Gewinne, für die zuvor die Theaurierungsbegünstigung der Einkommensteuer gewählt wurde, vollständig der Entnahmeversteuerung unterworfen werden und es so zu einer sehr hohen Gesamtbelastung kommt. Damit die Option zur Körperschaftsteuer besser genutzt werden kann, muss dies geändert werden.

Bei der Gewerbesteuer muss die Hinzurechnung gezahlter Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten überarbeitet werden. Gerade innerstädtische Einzelhändler sind von der Hinzurechnung der Mietzahlungen für ihre Geschäftsräume sehr negativ betroffen, denn hier sind die Mieten am höchsten. Diese Vorschrift kann sogar zu Steuerzahlungen in Verlustjahren führen und sollte abgeschafft werden.

Der progressive Einkommensteuertarif sorgt zusammen mit der Inflation für schleichende Steuererhöhungen. Diese kalte Progression muss regelmäßig ausgeglichen werden. Ansonsten wird den Verbrauchern kontinuierlich Kaufkraft entzogen. Dies wäre fatal für den Einzelhandel. Deshalb müssen die Eckpunkte des Einkommensteuertarifs regelmäßig verschoben werden. Dies sollte auch eine der ersten Maßnahmen der neuen Bundesregierung sein.

Ralph Brügelmann
Abteilungsleiter Steuern und Finanzen
E-Mail: bruegelmann@hde.de


Standort stärken - Energieeffizienz

So sieht es aus

Umfangreiche Berichtspflichten zur Energieeffizienz

Der Einzelhandel hat bereits kräftig in die Energieeffizienz investiert und seinen CO2-Ausstoß um 33 Prozent gegenüber 2013 reduziert. Jedoch sind Handelsunternehmen seit kurzem mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG, in Kraft getreten am 18.11.2023) konfrontiert, das eine Reihe von Verpflichtungen vorsieht, die weder zielführend noch ohne negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung umsetzbar sind.

Die Herausforderung

Hohe Energiekosten belasten Handelsunternehmen

Berichtspflichten des Energieeffizienzgesetzes führen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand, hohen Kosten sowie zu signifikanten Änderungen bei operationellen Abläufen. Dies widerspricht der Maßgabe möglichst unbürokratischer und effizienter Verfahren und trägt nicht zur Steigerung der Energieeffizienz bei. Des Weiteren erhöhen einige Pflichten des EnEfG den Bedarf an Energieauditoren stark und treiben die Kosten für diese Dienstleistungen in die Höhe, sodass eine Umsetzung solcher Verpflichtungen von Unternehmen nicht sichergestellt werden kann.

Zeit zum Handeln

Berichtspflichten zur Energieeffizienz gründlich entschlacken!

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind deshalb umfassend zu vereinfachen und aufeinander abzustimmen: Die Berichtspflichten zur Energieeffizienz, die über die Europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) hinausgehen, sollten ersatzlos gestrichen werden. Unter anderem sollte die Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 TJ (ca. 23 Gigawattstunden) in den vorangegangenen drei Jahren gelten und nicht bereits für Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden (§ 8 EnEfG). Die Berichtspflichten zur Abwärme (§§ 16 und 17 EnEfG) sollten gründlich entschlackt werden und dringend mit einer Bagatellgrenze für nicht relevante Abwärmemengen versehen werden.

Die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen sollte dabei vor allem an Marktrealitäten gemessen werden (globale Lieferketten, Verwaltungsaufwand, Fachkräftemangel unter Energieauditoren, Zertifizierern, Umweltgutachtern, etc.). Auch deshalb sollte von den zusätzlichen Verpflichtungen, die über die EED hinausgehen, abgesehen werden.

Die Situation mit der fehlenden Bagatellgrenze für Abwärme-Berichtspflichten § 17 Energieeffizienzgesetz
ist auch ein Beispiel dafür, dass bessere Rechtssetzung dringend notwendig ist. Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes und des Energieeffizienzgesetzes hätte eine Verordnungsermächtigung für die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) enthalten, die BfEE hätte dann über ein Merkblatt die Bagatellgrenze festgelegt. Da die Novelle aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht beschlossen wurde, ist die Rechtssicherheit für Unternehmen nicht gegeben. Dies bindet unnötig Ressourcen & Kosten in den Unternehmen. Die o.g. Bagatellgrenze hätte direkt im Energieeffizienzgesetz enthalten sein sollen.

Kundyz Alibekova
Energie- und Klimapolitik
E-Mail: alibekova@hde.de


Standort stärken - Einheitliche Mehrwertsteuer

So sieht es aus

Die Mehrwertsteuer ist kompliziert genug

Die Mehrwertsteuer ist kompliziert. In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: Den Normalsatz von 19 Prozent und den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Zusätzlich wird noch auf Photovoltaikanlagen der Nullsatz angewendet. Dadurch gibt es immer wieder Streit, was für eine Ware überhaupt vorliegt und zu welchem Mehrwertsteuersatz sie besteuert werden soll. Am bekanntesten sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes zu Holzhackschnitzeln: Sie erfüllen die Funktion von Brennholz und dürfen deshalb wie Brennholz zum ermäßigten Satz von 7 Prozent Mehrwertsteuer verkauft werden. Geradezu kurios war das Verfahren zum Mehrwertsteuersatz auf getrocknete Schweineohren. Hier musste der Bundesfinanzhof entscheiden, ob Schweineohren genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, zubereitetes Futter oder andere Waren tierischen Ursprungs sind. Denn im letzten Fall wäre der Normalsatz von 19 Prozent anzuwenden, aber auch nur dann.

Durch solche Abgrenzungsfragen müssen insbesondere Lebensmitteleinzelhändler oft genau prüfen, wie ein Produkt beschaffen ist. So z. B. auch bei Milchmixgetränken wie Cappucino: Nur wenn sie mehr als 75 Prozent Milch enthalten, darf der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent angewendet werden. Auch die Festlegung, welche Teile zum Betrieb einer Photovoltaikanlage erforderlich sind war sehr aufwändig und kompliziert und musste durch mehrere Erlasse der Finanzbehörden genau bestimmt werden. Doch davon hängt es ab, was mit dem Nullsatz besteuert werden darf.

Die Herausforderung

Keine weiteren Differenzierungen einführen

Die politischen Diskussionen um weitere Differenzierungen ist verfehlt. Die Mehrwertsteuer ist für Lenkungszwecke nicht geeignet. Mit Hilfe unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze lassen sich gesundheits-, umwelt- oder sozialpolitische Ziele nicht oder nur schlecht erreichen. Stattdessen sollte die Mehrwertsteuer bei den Steuersätzen so wenig Differenzierungen beinhalten wie möglich, um Streitfälle zu vermeiden.

Zeit zum Handeln

Mehrwertsteuersystem logisch und einheitlich gestalten

Die Mehrwertsteuer darf nicht noch komplizierter werden. Deshalb muss bei der Forderung nach Reformen die Funktionsweise der Steuer beachtet werden. Z.B. wird gefordert, dass zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes der Landwirtschaft die Mehrwertsteuer auf Fleisch erhöht werden soll. Das ist nicht sinnvoll. Denn die deutsche Fleischproduktion wird rund zur Hälfte exportiert und Exporte sind immer mehrwertsteuerfrei. Auf diesen Teil der Produktion und des damit verbundenen CO2 Ausstoßes hätte die Änderung des Steuersatzes gar keine Auswirkung. Das gleiche gilt für Fleisch, das im Restaurant verzehrt wird. Hier liegt eine Restaurationsdienstleistung vor, die immer mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet wird, egal ob ein Steak oder ein vegetarisches Gericht serviert wird. Auch bei Fertiggerichten wie einer Tiefkühlpizza mit Schinken und Salami ist die Pizza das bestimmende Element und der Mehrwertsteuersatz auf die gesamte Pizza würde weiter 7 Prozent betragen, auch wenn der Steuersatz auf Fleisch erhöht würde. In den meisten Fällen wird sich daher bei einer Mehrwertsteuererhöhung auf Fleisch weder dessen Produktion, noch dessen Verbrauch ändern.

Im Gegenzug wird gefordert, den Mehrwertsteuersatz auf Grundnahrungsmittel auf null zu senken. Die Klärung, was zu den Grundnahrungsmitteln gehört, dürfte als erstes wieder zu vielen Verfahren bei den Finanzgerichten führen. Außerdem kommt diese Steuersenkung allen Verbrauchern zugute, auch denen, die sie aufgrund ihres Einkommens nicht bräuchten. Daher wäre die Umsetzung dieser Forderung fiskalisch sehr teuer. Auch das Europäische Parlament betont, dass ermäßigte Mehrwertsteuersätze häufig ein ineffizientes Instrument zur Verwirklichung sozialer oder ökologischer Ziele sind, da sie für den Staat mit beträchtlichen Kosten verbunden sind. Deshalb ist
die Mehrwertsteuer für Lenkungszwecke – Steuern mit Steuern – nicht geeignet. Sie sollte möglichst einheitlich ausgestaltet werden.

Ralph Brügelmann
Abteilungsleiter Steuern, Finanzen
E-Mail: bruegelmann@hde.de


Europa - Europa neu denken

So sieht es aus

Deutschland hat seine Führungsrolle in der EU nicht wahrgenommen

Die vergangenen Jahre haben viel politische Energie bei der internationalen Krisenbewältigung gebunden.
Dabei ist die strategische Gestaltung europäischer Politik vernachlässigt worden. Das hat zu einem überbordenden regulativen Tsunami aus Brüssel geführt, zu spät wurde versucht, die zahlreichen Rechtsakte in vernünftige und wirtschaftspolitisch sinnvolle Bahnen zu lenken. Der Binnenmarkt, Europas größte Errungenschaft, wurde sträflich vernachlässigt, Vertragsverletzungsverfahren aus politischen Erwägungen verschleppt und wichtige Entscheidungen zur Vollendung des Binnenmarktes hinausgezögert. Die Folge ist eine massive Verschlechterung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Weltregionen, insbesondere USA und China. Damit der Handel florieren kann, braucht es eine gesunde Wirtschaft, die auf Investitionen, Innovation und Technologie ausgerichtet ist.

Die Herausforderung

Deutschland muss wieder Gestalter europäischer Politik werden

Der Krisenmodus wird bleiben, umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung eine klare Agenda hat, was sie in Brüssel erreichen will. Mit einer „German Vote“, also der Enthaltung im Rat, ist keine Politikgestaltung möglich. Grundsätzlich sollte die Stärkung und Vollendung des Binnenmarktes im Vordergrund stehen, d.h. bestehende Regeln müssen überall in der EU konsequent durchgesetzt werden, die Kapitalmarktunion vorangetrieben und die Wettbewerbspolitik unter dem Vorzeichen Vertragsfreiheit angewendet werden. Unfairer Wettbewerb aus Drittstaaten gilt es einen Riegel vorzuschieben.

Zeit zum Handeln

Wettbewerbsfähigkeit für Wohlstand ins europäische Zentrum rücken

10 Maßnahmenpakete:

1. Eine radikale Reform des Regulierungsansatzes: Big in big things, small in small things“, Folgenabschätzungen neuer Regulierung um Wettbewerbsfähigkeitscheck und KMU-Test ergänzen.

2. Innovationspotential ausschöpfen: Forschung, Technologie und Investionen müssen strategisch verknüpft werden, damit die notwendige Exzellenz im globalen Wettbewerb erreicht wird.

3. Industriepolitik klug gestalten, so dass alle Wertschöpfungsketten profitieren, auch der Handel.

4. Kapitalmarktunion und Bankenunion vorantreiben, um Investitionen zu stimulieren.

5. Fachkräftemangel durch gezielte Arbeitsmarktpolitik und Fachkräftezuwanderung angehen.

6. Energieunion vorantreiben, durch die Schaffung eines dekarbonisierten europäischen Energiemarktes und wettbewerbsfähige Energiepreise für alle Sektoren.

7. Bilaterale Handelsabkommen forcieren: Mercosur müssen weitere Abkommen folgen, um globale Wertschöpfungs- und Lieferketten zu stärken.

8. Schaffung und Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber Wirtschaftsakteuren aus Drittstaaten.

9. Nachhaltigkeitsagenda mit Wachstumsagenda verknüpfen, um eine technologiebasierte grüne Transformation zur Wirklichkeit zu machen.

10. Binnenmarkt wiederbeleben: Protektionistische Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten müssen von der Gemeinschaft konsequent geahndet werden. Dafür sollte eine unabhängige Einheit innerhalb der EU-Kommission eingerichtet werden (analog zu OLAF).

Antje Gerstein
Geschäftsführerin
E-Mail: gerstein@hde.de


Tarifautonomie - Tarifautonomie_DQR

So sieht es aus

DQR-Gesetzes gefährdet Berufsbildung und Tarifautonomie

Der seit 2013 bestehende Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Übersetzungs- und Transparenzinstrument, mit dessen Hilfe alle Qualifikationen des deutschen Bildungssystems den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), der u. a. die Vergleichbarkeit von Abschlüssen in der EU fördern soll, zugeordnet werden können. Ziel des DQR ist es, alle schulischen, akademischen und beruflichen, aber auch auf anderen Wegen erworbene Qualifikationen abzubilden und so einen Rahmen für das lebenslange Lernen zu entwickeln. Dabei wird den Besonderheiten des deutschen Bildungssystems Rechnung getragen. Bei der Implementierung des DQR im Jahr 2013 wurde von allen Beteiligten – Bund, Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Hochschulen – ganz bewusst auf eine gesetzliche Verankerung verzichtet. Die Entwicklung des DQR erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) und eine dafür eingerichtete Bund-Länder- Koordinierungsstelle. An der Erarbeitung und Umsetzung des DQR sind zudem Einrichtungen der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung, Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Gemeinsam bilden sie den Arbeitskreis DQR. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist seit langem bildungspolitisches Ziel in Deutschland und kann durch verschiedene Maßnahmen und Initiativen erreicht werden. Ein gesetzliche Verankerung des DQR ist kontraproduktiv und daher entschieden abzulehnen.

Die Herausforderung

Mehr Anerkennung für Berufliche Bildung erreichen

Um mehr gesellschaftliche Anerkennung für Berufliche Bildung und Karrierechancen mit einer Ausbildung zu erlangen, müssen beide Bildungsbereiche jungen Menschen gleichwertig vorgestellt werden, auch an den Gymnasien. Es sollte eine Investitions- und Innovationsoffensive für Berufsschulen gestartet werden, da diese als Partner der dualen Ausbildung ebenfalls attraktiv sein müssen. Zudem müssen gleiche Rahmenbedingungen geschaffen werden (z. B. ÖPNV-Ticket, Begabtenförderung) und die Berufsberatung bei der BA und den Jobcentern digital stattfinden, um junge Menschen besser zu erreichen.

Zeit zum Handeln

Ein Gesetz ist keine Lösung!

Der HDE lehnt die gesetzliche Verankerung des deutschen Qualifikationsrahmens strikt ab. Die Attraktivität der beruflichen Bildung wird durch eine gesetzliche Verankerung keinesfalls gestärkt und die benannten Herausforderungen nicht gelöst. Ein Gesetz hätte keinen Mehrwert und würde sogar falsche Anreize setzen. Insbesondere würde das Gesetz eine Anreizverstärkung für Hochschulzugangsberechtigte in Richtung Studium geben. Im Zuge eines DQR-Gesetz würde der immer größer werdenden Gruppe der Hochschulzugangsberechtigten aufgezeigt, dass man nach einer dreijährigen Ausbildung auf dem Level der Hochschulzugangsberechtigung „hängen bleiben“ würde, denn das Abitur und eine dreijährige Ausbildung stehen beide auf der gleichen DQRStufe 4. Auch im Hinblick auf Fortbildungen wirkt die Berufliche Bildung im DQR wenig attraktiv (Ausnahme: Abiturientenprogramme im Handel, bei denen man einen Abschluss als Fachwirt erlangt). Eine Fortbildung schließt sich erst nach einer meist dreijährigen Ausbildung an und dauert somit insgesamt länger als ein Bachelorabschluss, wobei man mit beiden Abschlüssen das DQR-Level 6 erreicht. Darüber hinaus droht durch ein DQR-Gesetz ein Eingriff in die Tarifautonomie. Arbeitnehmer werden bisher nach Komplexität und Verantwortungslevel ihrer Tätigkeit bezahlt und nicht nur nach ihrer formalen Qualifikation. Kein Tarifvertrag orientiert sich bislang am DQR. Ein Gesetz könnte zu einem Paradigmenwechsel führen: weg vom Tätigkeitsbezug, hin zur formalen Qualifikation. Dadurch könnte die Tarifautonomie weiteren Schaden nehmen sowie die Tarifbindung weiter an Attraktivität verlieren, da es zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit massenhaften Klagen wegen Umgruppierungen kommen könnte. Eine weitere negative Folge könnte sein, dass Fachkräfte verstärkt aus kleinen Unternehmen zu größeren, tarifgebundenen Unternehmen abwandern. Darüber hinaus stellte auch ein von BMBF beauftragtes Gutachten aus dem Jahr 2021 fest, dass ein DQR-Gesetz eine rein politische Entscheidung wäre, keine juristische Notwendigkeit.
Weder eine DQR-Geschäftsstelle noch der Rechtsschutz im Zuordnungsverfahren machten ein Gesetz notwendig. Verweise auf den DQR in Tarif- und Arbeitsverträgen sowie Zeugnisse ist auch ohne Gesetz möglich. Zudem wäre eine gesetzliche Verankerung aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund (Hochschulen) und Ländern (Berufsbildung) hochkomplex und bürokratisch. Außerdem funktioniert der derzeit geltende DQR gut und erfüllt seine Aufgabe als Transparenzinstrument. Er macht Qualifikationen der beruflichen und akademischen Bildung vergleichbar und ihre Gleichwertigkeit sichtbar. Er erfüllt damit die Zielsetzung, auf die sich Bund, Länder, Sozialpartner und Bildungsbereiche verständigt haben.

Steven Haarke
Geschäftsführer Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik
E-Mail: haarke@hde.de


Fachkräfte - Fachkräftesicherung

So sieht es aus

Die Branche ist einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder

Trotz multipler globaler Krisenherde und eines schwierigen wirtschaftspolitischen Umfeldes liegt die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel weiter auf Rekordniveau. So sind in der Branche nach aktuellen Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erneut rund 3,1 Millionen Menschen beschäftigt. Der Einzelhandel ist damit einer der größten Arbeitgeber und auch Ausbilder in Deutschland. So bietet der Handel für junge Menschen mehr als 60 duale Ausbildungsberufe im Geschäft, Lager/Logistik und Büro, darüber hinaus werden dreijährige Abiturientenprogramme (Kombination aus Aus-, Fortbildung und Ausbilderschein) und duale Studiengänge angeboten. Vor allem die beiden Kernausbildungsberufe Kaufleute im Einzelhandel und Verkäufer gehören regelmäßig zu den beliebtesten Ausbildungsberufen. Auch die Abiturientenprogramme des Handels erfreuen sich alljährlich größter Beliebtheit.

Seit Dezember 2022 informiert der HDE mit Unterstützung von verschiedenen Handelsunternehmen auf www.karriere-handel.de sowie Social-Media-Kanälen Schüler, Studierende mit Wechselabsichten, Eltern und Lehrkräfte u.a. über die Berufsangebotsvielfalt und gute Aufstiegschancen, klärt über Klischees auf und gibt durch Auszubildende und junge Fachkräfte praxisnahe Einblicke.

Die Herausforderung

Fachkräftemangel größter Bremsklotz für Wirtschaftswachstum

Der branchenübergreifende Arbeits- und Fachkräftemangel steht längst auch im Einzelhandel im Fokus. Trotz Rekordbeschäftigung mussten in der Branche im Jahr 2023 erneut knapp 120.000 zusätzliche offene Stellen unbesetzt bleiben. Zudem wird die demografische Entwicklung die Problematik um unbesetzte Ausbildungsstellen zukünftig weiter verschärfen, so verzeichnete die BA wie in den Vorjahren insgesamt deutlich mehr betriebliche Ausbildungsstellen als Bewerber, von denen viele unversorgt geblieben sind.

Zeit zum Handeln

Politik muss Herausforderungen stärker in den Fokus nehmen

Die Konkurrenz um die besten Köpfe wird mit Blick auf die absehbare demografische Entwicklung künftig nur noch härter werden. Um dem zu begegnen ist es künftig von zentraler Bedeutung, die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu stärken, digitale Beratungsangebote auszubauen, Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen verlässlich durchzuführen und dabei die Chancen und Möglichkeiten mit einer Ausbildung im Handel besser zu kommunizieren.

Der HDE stellt Lehrkräften unterstützend für die Berufsorientierung kostenloses Unterrichtmaterial auf www. karriere-handel.de zur Verfügung, informiert Berufsberater der BA und Jobcenter über das vielfältige und große Ausbildungsangebot der Branche. Schulen attraktiver zu machen, sind Bund und Länder gemeinsam gefordert, eine Investitions- und Innovationsoffensive zu starten, u. a. für die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und moderne technische Ausstattung.

Wir setzen uns als große Teilzeitbranche mit überwiegend weiblicher Beschäftigung auch für eine konsequente Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein (Kita, Ganztagsschulen, Pflege etc.). Auch die weitere Automatisierung und Digitalisierung kann der Branche zunehmend helfen, den Personalengpass zu bewältigen. Ferner braucht es einen modernen Arbeitszeitrahmen mit einem Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Arbeitszeit direkt im Arbeitszeitgesetz. Dies ist ein weiterer Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für Frauen zu verbessern.

Zudem müssen Arbeitgeber bei der Anstellung von schwerbehinderten Menschen stärker unterstützt werden. Weitere Anreize für eine Frühverrentung („Rente mit 63“) entziehen unnötig weitere Potentiale. Der HDE setzt sich zudem für eine Reform des Steuerrechts ein, um insbesondere die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern. Die Kombination aus den Steuerklassen III und V muss endlich in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Unternehmen sind bei der betrieblichen Weiterbildung der Belegschaften zu fördern. Denn sie wissen am besten, welche Qualifizierung es bei den Beschäftigten braucht, um den digitalen Wandel zu managen. Auch muss jetzt dringend die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt und dabei vor allem die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit auch für filialisierte Unternehmen in teils ländlichen Regionen weiter verbessert werden.

Steven Haarke
Geschäftsführer Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik
E-Mail: haarke@hde.de


Innovativ Handeln - Textilien

So sieht es aus

Mehr Herstellerverantwortung für Textilhändler geplant

Im Rahmen der EU-Textilstrategie plant die Europäische Union ein verbindliches und harmonisiertes System zur „Erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) in allen Mitgliedstaaten einzuführen. Es zielt darauf ab, die Verantwortung der Hersteller, Importeure oder Händler auf den gesamten Lebenszyklus der Produkte zu erweitern, einschließlich der Entsorgung und des Recyclings. Der Gesetzentwurf besagt, dass für jedes Produkt eine ökomodellierte Gebühr von demjenigen entrichtet werden muss, der erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gewerbsmäßig unter eigenem Namen oder eigener Marke ein Produkt auf den Markt bringt. Damit sollen die negativen Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt reduziert und die Ressourceneffizienz verbessert werden. Auf nationaler Ebene sollen entsprechende Systeme für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung geschaffen werden.

Gleichzeitig tritt ab dem 1.1.2025 in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Textilien im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Kraft. Danach müssen Textilien ab dem kommenden Jahr von den öffentlichrechtlichen Entsorgern getrennt von anderen Abfallströmen gesammelt werden. Beide Gesetzesvorhaben stellen den Textilmarkt vor große Herausforderungen.

Die Herausforderung

Schaffung eines einheitlichen EPR-Systems für Deutschland

Die Erfahrungen beim Aufbau von Systemen zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung in anderen Bereichen sollten gewinnbringend genutzt werden. Aufgrund der Komplexität von Textilien und Schuhen ist bereits absehbar, dass es keine einheitliche Lösung geben kann. Zu berücksichtigen ist u.a. die Unternehmensstruktur: Regelungen, die für Textilien und Schuhe geschaffen werden, müssen gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen einfach umsetzbar sein. Bürokratische Anforderungen sollten daher mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten formuliert werden.

Zeit zum Handeln

Neue Systeme auf bewährten Modellen aufbauen

Der HDE erarbeitet gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen ein eigenes Konzeptpapier, in dem die für Textilunternehmen wichtigsten Eckpunkte für eine Ausgestaltung des deutschen EPR-Systems festgehalten werden. Unter Berücksichtigung bereits bestehender und etablierter Systeme in anderen Bereichen der Erweiterten Herstellerverantwortung sollen Best-Practice-Beispiele für den Textilsektor adaptiert werden. Wichtig ist dabei, die unterschiedlichen Voraussetzungen der verschiedenen Textilprodukte zu berücksichtigen und das System entsprechend auszugestalten.

Angesichts der Marktkonkurrenz, vor allem aus dem asiatischen Ausland, sprechen sich die Textilhändler für eine starke Marktüberwachung aus. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, die gerade durch niedrigpreisige und qualitativ unzureichende Produkte aktuell zu beobachten sind. Das von anderen Systemen bekannte Modell der Bevollmächtigten sollte optimiert und ebenfalls genutzt werden. Hierbei muss sichergestellt werden, dass regelmäßige Prüfungen und Kontrollen der Bevollmächtigten erfolgen, um zu verhindern, dass falsche
Angaben gemacht werden.

Um die Expertise der Unternehmen zu nutzen, empfiehlt sich eine privatwirtschaftlich organisierte Ausgestaltung der zu entwickelnden Herstellersysteme. Oberstes Ziel muss es sein, eine bürokratiearme und leicht umsetzbare Lösung zu schaffen. Hier kommt es vor allem auch darauf an, die besonderen Herausforderungen und unterschiedlichen Ausgangssituationen der Marktbeteiligten zu berücksichtigen.

Quoten zur Sammlung und Sortierung im Textilbereich müssen sinnvoll angesetzt und begründet werden, da das Primärziel darin bestehen sollte, die Textilien möglichst lange im Gebrauch zu behalten. Als Grundlage einer Recyclingquote sollte die Gesamtsammelmenge und nicht die in Verkehr gebrachte Menge herangezogen werden. Bei den in Verkehr gebrachten Mengen ist nicht abschätzbar, wann wie viele der Produkte wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden.

Die Handelsunternehmen setzen sich für eine pragmatische und leicht anwendbare Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung ein. Vorbilder aus anderen Branchen sollten genutzt werden, um ein System zu entwickeln, das ohne übermäßige bürokratische Belastungen auskommt. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten nationale und europäische Gesetzgebungen im Einklang miteinander stehen.

Stefanie Stadie
Referentin Umwelt
E-Mail: E-mail: stadie@hde.de


Europa - Textilien

So sieht es aus

Mehr Herstellerverantwortung für Textilhändler geplant

Im Rahmen der EU-Textilstrategie plant die Europäische Union ein verbindliches und harmonisiertes System zur „Erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) in allen Mitgliedstaaten einzuführen. Es zielt darauf ab, die Verantwortung der Hersteller, Importeure oder Händler auf den gesamten Lebenszyklus der Produkte zu erweitern, einschließlich der Entsorgung und des Recyclings. Der Gesetzentwurf besagt, dass für jedes Produkt eine ökomodellierte Gebühr von demjenigen entrichtet werden muss, der erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gewerbsmäßig unter eigenem Namen oder eigener Marke ein Produkt auf den Markt bringt. Damit sollen die negativen Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt reduziert und die Ressourceneffizienz verbessert werden. Auf nationaler Ebene sollen entsprechende Systeme für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung geschaffen werden.

Gleichzeitig tritt ab dem 1.1.2025 in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Textilien im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Kraft. Danach müssen Textilien ab dem kommenden Jahr von den öffentlichrechtlichen Entsorgern getrennt von anderen Abfallströmen gesammelt werden. Beide Gesetzesvorhaben stellen den Textilmarkt vor große Herausforderungen.

Die Herausforderung

Schaffung eines einheitlichen EPR-Systems für Deutschland

Die Erfahrungen beim Aufbau von Systemen zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung in anderen Bereichen sollten gewinnbringend genutzt werden. Aufgrund der Komplexität von Textilien und Schuhen ist bereits absehbar, dass es keine einheitliche Lösung geben kann. Zu berücksichtigen ist u.a. die Unternehmensstruktur: Regelungen, die für Textilien und Schuhe geschaffen werden, müssen gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen einfach umsetzbar sein. Bürokratische Anforderungen sollten daher mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten formuliert werden.

Zeit zum Handeln

Neue Systeme auf bewährten Modellen aufbauen

Der HDE erarbeitet gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen ein eigenes Konzeptpapier, in dem die für Textilunternehmen wichtigsten Eckpunkte für eine Ausgestaltung des deutschen EPR-Systems festgehalten werden. Unter Berücksichtigung bereits bestehender und etablierter Systeme in anderen Bereichen der Erweiterten Herstellerverantwortung sollen Best-Practice-Beispiele für den Textilsektor adaptiert werden. Wichtig ist dabei, die unterschiedlichen Voraussetzungen der verschiedenen Textilprodukte zu berücksichtigen und das System entsprechend auszugestalten.

Angesichts der Marktkonkurrenz, vor allem aus dem asiatischen Ausland, sprechen sich die Textilhändler für eine starke Marktüberwachung aus. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, die gerade durch niedrigpreisige und qualitativ unzureichende Produkte aktuell zu beobachten sind. Das von anderen Systemen bekannte Modell der Bevollmächtigten sollte optimiert und ebenfalls genutzt werden. Hierbei muss sichergestellt werden, dass regelmäßige Prüfungen und Kontrollen der Bevollmächtigten erfolgen, um zu verhindern, dass falsche
Angaben gemacht werden.

Um die Expertise der Unternehmen zu nutzen, empfiehlt sich eine privatwirtschaftlich organisierte Ausgestaltung der zu entwickelnden Herstellersysteme. Oberstes Ziel muss es sein, eine bürokratiearme und leicht umsetzbare Lösung zu schaffen. Hier kommt es vor allem auch darauf an, die besonderen Herausforderungen und unterschiedlichen Ausgangssituationen der Marktbeteiligten zu berücksichtigen.

Quoten zur Sammlung und Sortierung im Textilbereich müssen sinnvoll angesetzt und begründet werden, da das Primärziel darin bestehen sollte, die Textilien möglichst lange im Gebrauch zu behalten. Als Grundlage einer Recyclingquote sollte die Gesamtsammelmenge und nicht die in Verkehr gebrachte Menge herangezogen werden. Bei den in Verkehr gebrachten Mengen ist nicht abschätzbar, wann wie viele der Produkte wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden.

Die Handelsunternehmen setzen sich für eine pragmatische und leicht anwendbare Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung ein. Vorbilder aus anderen Branchen sollten genutzt werden, um ein System zu entwickeln, das ohne übermäßige bürokratische Belastungen auskommt. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten nationale und europäische Gesetzgebungen im Einklang miteinander stehen.

Stefanie Stadie
Referentin Umwelt
E-Mail: stadie@hde.de


Innenstädte - Mobilitätswandel

So sieht es aus

Nur gut erreichbare Zentren können florieren

Die Erreichbarkeit der Innenstädte muss zu allen Zeiten und mit allen Verkehrsträgern gewährleistet sein, damit die unterschiedlichen Innenstadtfunktionen (Handel, Verwaltung, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur etc.) für alle Bürger*innen optimal genutzt werden können. Dabei ergeben sich Konkurrenzen unter den Verkehrsmitteln auf dem bestehenden Verkehrsnetz sowie den Flächen für den ruhenden Verkehr. Zudem werden vermehrt Diskussionen zur richtigen Gestaltung des öffentlichen städtischen Raumes geführt, so dass ein zunehmender Flächendruck existiert.

Die Herausforderung

Optimale Erreichbarkeit für alle

Die zunehmende gesellschaftliche Verantwortung jedes*r Einzelnen in Bezug auf die Umwelt bzw. die Klimafolgen bewirkt einen in der Breite getragenen Mobilitätswandel. Die Planungen zur autogerechten Stadt gehören der Vergangenheit an. Dieses jahrzehntelange dogmatische Leitbild darf jedoch nicht durch neues dogmatisches Denken getauscht werden, sondern sollte intelligent die Erfordernisse und unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort reflektieren. Dabei müssen die Bedürfnisse der unterschiedlichen Innenstadtakteure und Nutzer*innen in einem abgestimmten Prozess undogmatisch zum Ausgleich gebracht werden. Dabei darf das oberste Ziel der optimalen Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln und von Kunden- sowie Lieferverkehren nie aus dem Blick geraten.

Zeit zum Handeln

Stufenweiser Umbau zur bedarfsgerechten Mobilität

Eine große Herausforderung bei der Erreichbarkeit der Innenstädte ist die zunehmende Verdichtung durch ein sich stetig erhöhendes Verkehrsaufkommen. Das gilt gleichermaßen für den Kunden- wie auch Lieferverkehr. Hinzu kommen neue Verkehrsarten, wie der zunehmende Lieferverkehr durch den Online-Handel, der ganz neue Probleme schafft (Zweite-Reihe-Parken, zunehmender Lieferverkehr in Wohngebieten). Dabei hilft auch die viel zitierte Dekarbonisierung des Verkehrs nicht, da hier nur die Antriebsart verändert wird, aber kein Wechsel des Verkehrsmittels, keine Vermeidung oder eine Entzerrung von Verkehren stattfindet. Das, sowie die intelligente Verknüpfung der Verkehrsmittel, sind jedoch die zwingend notwendigen Schritte um dauerhaft eine optimale Erreichbarkeit der Innenstädte als Handelsstandorte Nummer eins zu gewährleisten. Der Mobilitätswandel muss dabei an die unterschiedlichen Situationen vor Ort angepasst werden. Die Größe einer Stadt, die naturräumliche Einbindung (z.B. starke Steigungen) oder auch ein großes Einzugsgebiet in den ländlichen Raum zwingen zu lokal angepassten Lösungen, die in breiten Beteiligungsprozessen mit dem Handel, der Verwaltung, den Bürgern*innen und sonstigen Akteursgruppen ausgehandelt werden müssen. Bei diesem Wandlungsprozess müssen die gegenseitigen Interessen in jedem Arbeitsschritt zum Ausgleich gebracht werden, sodass das Credo „Förderung vor Repression“ gilt.

Zudem muss es gelingen, die täglichen Spitzenlasten im Verkehr zu entzerren, indem einige Verkehre verlagert werden. Hier kann die Verlagerung von der Straße auf die Schiene eine Lösung sein. Eine bessere Taktung, sozialverträgliche Tarife sowie ein verbesserter Service im ÖPNV sind ausdrücklich zu ermöglichen. Des Weiteren können Verkehre auch zeitlich entzerrt werden, indem diese in die Nachtstunden verlagert werden. Hierfür gibt es im europäischen Vergleich bereits gute und praxistaugliche Beispiele aus den Niederlanden, die mit zertifizierten leisen Fahrzeugen sowie geschultem Personal einen Teil des Lieferverkehrs im Rahmen der Nachtlogistik abwickeln. Dadurch werden diese Verkehre insbesondere in den Spitzenzeiten der täglichen Verkehrsbelastung vermieden. Der Gesetzgeber hat dieses „Best Practice“ als Grundlage für eine bundesweite Einführung der Nachtlogistik in Deutschland zu nutzen, um einen wichtigen Schlüssel zur Vermeidung des Verkehrsinfarkts sowie der dauerhaften optimalen Erreichbarkeit der Innenstädte nutzen zu können.

Michael Reink
Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik
E-Mail: E-mail: reink@hde.de


Standort stärken - Mobilitätswandel

So sieht es aus

Nur gut erreichbare Zentren können florieren

Die Erreichbarkeit der Innenstädte muss zu allen Zeiten und mit allen Verkehrsträgern gewährleistet sein, damit die unterschiedlichen Innenstadtfunktionen (Handel, Verwaltung, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur etc.) für alle Bürger*innen optimal genutzt werden können. Dabei ergeben sich Konkurrenzen unter den Verkehrsmitteln auf dem bestehenden Verkehrsnetz sowie den Flächen für den ruhenden Verkehr. Zudem werden vermehrt Diskussionen zur richtigen Gestaltung des öffentlichen städtischen Raumes geführt, so dass ein zunehmender Flächendruck existiert.

Die Herausforderung

Optimale Erreichbarkeit für alle

Die zunehmende gesellschaftliche Verantwortung jedes*r Einzelnen in Bezug auf die Umwelt bzw. die Klimafolgen bewirkt einen in der Breite getragenen Mobilitätswandel. Die Planungen zur autogerechten Stadt gehören der Vergangenheit an. Dieses jahrzehntelange dogmatische Leitbild darf jedoch nicht durch neues dogmatisches Denken getauscht werden, sondern sollte intelligent die Erfordernisse und unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort reflektieren. Dabei müssen die Bedürfnisse der unterschiedlichen Innenstadtakteure und Nutzer*innen in einem abgestimmten Prozess undogmatisch zum Ausgleich gebracht werden. Dabei darf das oberste Ziel der optimalen Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln und von Kunden- sowie Lieferverkehren nie aus dem Blick geraten.

Zeit zum Handeln

Stufenweiser Umbau zur bedarfsgerechten Mobilität

Eine große Herausforderung bei der Erreichbarkeit der Innenstädte ist die zunehmende Verdichtung durch ein sich stetig erhöhendes Verkehrsaufkommen. Das gilt gleichermaßen für den Kunden- wie auch Lieferverkehr. Hinzu kommen neue Verkehrsarten, wie der zunehmende Lieferverkehr durch den Online-Handel, der ganz neue Probleme schafft (Zweite-Reihe-Parken, zunehmender Lieferverkehr in Wohngebieten). Dabei hilft auch die viel zitierte Dekarbonisierung des Verkehrs nicht, da hier nur die Antriebsart verändert wird, aber kein Wechsel des Verkehrsmittels, keine Vermeidung oder eine Entzerrung von Verkehren stattfindet. Das, sowie die intelligente Verknüpfung der Verkehrsmittel, sind jedoch die zwingend notwendigen Schritte um dauerhaft eine optimale Erreichbarkeit der Innenstädte als Handelsstandorte Nummer eins zu gewährleisten. Der Mobilitätswandel muss dabei an die unterschiedlichen Situationen vor Ort angepasst werden. Die Größe einer Stadt, die naturräumliche Einbindung (z.B. starke Steigungen) oder auch ein großes Einzugsgebiet in den ländlichen Raum zwingen zu lokal angepassten Lösungen, die in breiten Beteiligungsprozessen mit dem Handel, der Verwaltung, den Bürgern*innen und sonstigen Akteursgruppen ausgehandelt werden müssen. Bei diesem Wandlungsprozess müssen die gegenseitigen Interessen in jedem Arbeitsschritt zum Ausgleich gebracht werden, sodass das Credo „Förderung vor Repression“ gilt.

Zudem muss es gelingen, die täglichen Spitzenlasten im Verkehr zu entzerren, indem einige Verkehre verlagert werden. Hier kann die Verlagerung von der Straße auf die Schiene eine Lösung sein. Eine bessere Taktung, sozialverträgliche Tarife sowie ein verbesserter Service im ÖPNV sind ausdrücklich zu ermöglichen. Des Weiteren können Verkehre auch zeitlich entzerrt werden, indem diese in die Nachtstunden verlagert werden. Hierfür gibt es im europäischen Vergleich bereits gute und praxistaugliche Beispiele aus den Niederlanden, die mit zertifizierten leisen Fahrzeugen sowie geschultem Personal einen Teil des Lieferverkehrs im Rahmen der Nachtlogistik abwickeln. Dadurch werden diese Verkehre insbesondere in den Spitzenzeiten der täglichen Verkehrsbelastung vermieden. Der Gesetzgeber hat dieses „Best Practice“ als Grundlage für eine bundesweite Einführung der Nachtlogistik in Deutschland zu nutzen, um einen wichtigen Schlüssel zur Vermeidung des Verkehrsinfarkts sowie der dauerhaften optimalen Erreichbarkeit der Innenstädte nutzen zu können.

Michael Reink
Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik
E-Mail: reink@hde.de